Das Gütesiegel „STAATLICH GEPRÜFT“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder der gewerberechtliche Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Eine Befähigungsprüfung ist eine staatliche Prüfung gemäß der Gewerbeordnung 1994 mit den bestimmten Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen nachgewiesen werden.
Die Befähigungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle, in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden.

